Datenschutz und Compliance
Was Tanevo beim Datenschutz zusagt, und an welcher Stelle im System jede Zusage erzwungen wird. Was noch offen ist, steht als offen da.
Diese Seiten richten sich an Betriebsinhaber, ihre Datenschutzverantwortlichen und an Prüferinnen und Prüfer. Sie beschreiben, was Tanevo technisch tut. Sie sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine eigene Prüfung.
Eine Regel gilt für jeden Satz hier: Tanevo macht keine Compliance-Aussage, die nicht im Code oder im Vertrag belegt ist. Wo der Beleg noch fehlt, steht das ausdrücklich da.
Die Zusagen im Überblick
| Zusage | Wo sie erzwungen wird |
|---|---|
| Jeder Anruf beginnt mit dem Hinweis, dass eine künstliche Intelligenz spricht und das Gespräch aufgezeichnet wird. | Der Agent kann ohne gespeicherten Beleg der Ansage keine inhaltliche Antwort geben. Es gibt keinen Schalter, der die Ansage abkürzt. |
| Je Gespräch gibt es einen Beleg der Ansage mit Zeitpunkt und Wortlaut. | Der Beleg wird erst nach vollständig gespielter Ansage geschrieben. Die Datenbank lässt ihn weder ändern noch löschen. |
| Anrufe, Aufgaben und Kundendaten liegen in einer Datenbank in Zürich. | Supabase, Region eu-central-2 (Zürich). |
| Die übrigen Anbieter und ihre Standorte sind offengelegt. | Subprozessorverzeichnis, auch die Anbieter ausserhalb der Schweiz. |
| Der Wortlaut von Gesprächen wird nach Frist geschwärzt. | Eine Löschroutine in der Datenbank, täglich eingeplant. Ihr letzter erfolgreicher Lauf ist abfragbar. |
| Auskunft und Löschung je Kunde sind im Dashboard auslösbar. | Kundenprofil, Knöpfe «Auskunft» und «Löschen». Beide sind Administratoren des eigenen Betriebs vorbehalten. |
| Betriebe sind voneinander getrennt. | Row Level Security auf den Tabellen der Datenbank. |
| Protokolle enthalten keinen Gesprächswortlaut, Telefonnummern werden geschwärzt. | Ein Redaktionsfilter, durch den jede Protokollzeile des Sprach-Dienstes läuft. |
Was ausdrücklich nicht gilt
Nicht «alles in der Schweiz»
Tanevo sagt nicht, dass alle Daten in der Schweiz bleiben. Die Datenbank liegt in Zürich. Sprachverarbeitung und Telefonie laufen heute über Anbieter in den USA, das Dashboard wird in Frankfurt ausgeliefert. Wer welche Daten wo verarbeitet, steht unter Datenhaltung und Subprozessoren.
Die Seiten dieses Bereichs
Ansage und KI-Hinweis
Art. 179ter StGB und EU AI Act Art. 50: was der Anrufer hört und wie es belegt wird.
Datenhaltung und Subprozessoren
Wer welche Daten wo verarbeitet, mit Beleg.
Aufbewahrung und Löschung
Fristen, die tägliche Löschroutine und was sie schwärzt.
Auskunft und Löschung je Kunde
Was die Auskunft enthält, was die Löschung entfernt und was bleibt.
Auftragsverarbeitung
Stand des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Protokolle
Was in Protokolle gelangt und was geschwärzt wird.
Noch offen
Noch offen
- Die Verarbeitung bei OpenAI in der EU (EU-Datenresidenz) ist nicht beantragt. Heute verarbeitet OpenAI in den USA.
- Der Standort des Rechenzentrums, auf dem der Sprach-Dienst läuft, ist noch nicht belegt.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag liegt als Entwurf vor und ist noch nicht freigegeben.
- Für die Übermittlung in die USA ist die Grundlage je Anbieter noch nicht belegt.
Wie Sie Tanevo einrichten, steht unter Erste Schritte, angebundene Systeme unter Integrationen.
Konnektoren
Die Seite «Konnektoren» im Dashboard – was dort verbunden ist, was Sie selbst anbinden können und was heute noch nicht geht.
Ansage und KI-Hinweis
Jeder Anruf beginnt mit dem Hinweis auf künstliche Intelligenz und Aufzeichnung. Die Ansage ist nicht abschaltbar, und je Gespräch entsteht ein Beleg dessen, was gespielt wurde.